Wert.at - Domain als Gattungsbezeichnung? Die unten aufgeführte Rechtsituation betrifft die Domain Wert.at nicht, da sie keine Branchen-, Produkt,- Gattungsbezeichnung ist, sondern einen allgemeinen Begriff, der nicht schutzfähig ist. D.h. der Inhaber der Domain “Wert.at” braucht zu keiner Zeit sich Gedanken über die Rechtslage zu machen. Diese Rechtslage könnte nur Domains, wie z.B. Wertanlagen, Wertpapiere, Kapitalanlagen, Bank, Immobilien, Anlagenberater usw. betreffen. Grundsätzlich ist der Handel wie auch die Benützung einer beschreibenden (Branchen-, Produkt-) Domain rechtlich zulässig. Da gab es jedoch ein Urteil des OLG Hamburg "mietwohnzentralle.de", wo die Benützung von nur einem Unternehmen untersagt wurde und zur Rechtsunsicherheit geführt hat. Das betrifft eher die ".de"-Domains. Aus Österreich sind mir keine Urteile in dieser Hinsicht bekannt. Die ".com"/".info"-Domains sind davon weniger betroffen, da darüber US-Gerichte entscheiden sollten und dort gilt: "first come, first serve" Diese Argumentation zu entkräften und vorzubeugen ist ganz einfach. Natürlich könnten dann die Mitbewerber, auf Verlangen, unter der beschreibenden Domain - z.B. " Wertanlagen, Wertpapiere, Immobilien usw. " auch auftreten - gegen entsprechende Miete, die vom Domaineigner bestimmt wird. Eine beschreibende Domain wäre dann wie ein Telefonbuch, Branchenverzeichnis, Fachzeitschrift = Webportal. Jeder dürfte sich dann gegen Bezahlung eintragen und inserieren. Der Domaineigner bestimmt jedoch die Preise und die Plätze!!! So kann er sogar die Erwerbskosten schneller amortisieren. Möglich wäre auch s.g. Subdomains gegen Bezahlung einzurichten - wie z.B. "mayerhofer.wert.at".
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